Rückzahlung von Beiträgen wegen ausgefallener Übungsstunden
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 15. März 2020 per Erlass verfügt, dass alle Sportangebote ab sofort einzustellen waren. Das Verbot wurde inzwischen stufenweise zum Teil wieder aufgehoben. Ein Training in Kindergruppen mit mehr als 10 Teilnehmern (ab 15.07.2020 mit bis zu 30 Teilnehmern) in den Turnhallen ist bisher aber nicht erlaubt.
Eine Rückzahlung von Teilen des Beitrags wegen der seit Mitte März ausgefallenen Übungsstunden ist nicht möglich.
Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern ist die satzungsmäßige Verpflichtung der Mitglieder, damit der Zweck des Vereins verwirklicht werden kann. Der Beitrag ist danach grundsätzlich kein Entgelt für die Leistungen des Vereins und unabhängig von der Teilnahme an Übungsstunden zu zahlen.
Der Beitrag dient insbesondere dazu, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken. Unsere Beiträge sind nicht nur knapp kalkuliert, sondern werden durch Einnahmen aus anderen Bereichen (Sponsoren, Vermietung etc.) in erheblichem Umfang bezuschusst und berücksichtigen Kosten, die auch für uns ganzjährig anfallen wie zum Beispiel Verbandsabgaben und Versicherungsbeiträge. Insofern ist es nicht gerechtfertigt, den Beitrag zu mindern.
Erwachsene | 4,00 Euro | monatlich |
Jugendliche |
3,50 Euro |
monatlich |
Kinder | 3,00 Euro | monatlich |
Familien | 90,00 Euro | jährlich |
Ehrenmitglieder | 4,00 Euro | jährlich |
Aufnahmegebühr | 2,00 Euro | einmalig |
Anmeldeformulare mit Durchschrift sind bei den Übungsleitern erhältlich.
Die Zahlung der Beiträge erfolgt über Lastschrifteinzug. Die Beiträge werden zweimal jährlich eingezogen. Die Erste Buchung erfolgt Ende März, die zweite Buchung erfolgt Ende September.
Der Austritt aus dem Verein ist in formloser schriftlicher Form einzureichen.